BSG, Urteil vom 20.08.2019, Az.: B 2 U 1/18 R
Das Bundessozialgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass ein Arbeitssuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, gesetzlich als "Wie-Beschäftigter" unfallversichert…
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