Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass es wettbewerbswidrig ist, Verpackungen in Verkehr zu bringen, die aufgrund ihrer Gestaltung und Befüllung auf mehr Inhalt schließen lassen als sie tatsächlich enthalten. (OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.03.2015, Az. 4 U…
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